Ergotron FX30 Wandhalter für Monitore bis 13,6kg

Artikel-Nr.: 437491
Hersteller-Artikel-Nr.: 60-239-007
EAN-Code: 0698833000245
Warengruppe: Wandhalterung
Hersteller: Ergotron
Außenmaße (B x T x H): 170 mm x 170 mm x 60 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.946kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Der Hauptlagerbestand kann vom Ladenbestand abweichen:
9
Lieferzeit ab Versandlager:2-5 Tage
€ 65.24 inkl. 19% MwSt. zzgl. Porto
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
| Montage | |
| Maximale Bildschirmgröße: | 68,6 cm (27") |
| Abstand zur Wand (min): | 2 cm |
| Maximale VESA-Halterung: | 100 x 100 mm |
| Befestigungstyp: | Wand |
| Minimale VESA-Halterung: | 75 x 75 mm |
| Höchstgewichtskapazität: | 13,6 kg |
| Design | |
| Gehäusematerial: | Metall |
| Produktfarbe: | Schwarz |
| Gewicht und Abmessungen | |
| Gewicht: | 907 g |
| Verpackungsdaten | |
| Verpackungstiefe: | 178 mm |
| Verpackungsbreite: | 178 mm |
| Verpackungshöhe: | 51 mm |
| Paketgewicht: | 900 g |
| Lieferumfang | |
| Betriebsanleitung: | Ja |
| Logistikdaten | |
| Warentarifnummer (HS): | 85299097 |
Beschreibung
Mit FX30 lässt sich das LCD an einer vertikalen Oberfläche wie ein Bild an einer Wand anbringen. Einmal montiert bietet das Modul eine starre Plattform, die auch Touchscreen geeignet ist.Vorteile
- Eine Tragkraft von 13,6 kg macht die FX30 mit den meisten kleinen und mittleren LCDs kompatibel
- Hält den Monitor mit einem Wandabstand von weniger als zwei Zentimetern
- Solide und robuste Konstruktion, die für den Einsatz von Touchscreens geeignet ist
- Die Stahlkonstruktion sorgt für langandauernde Beständigkeit
- Ein Schnellverschluss erleichtert das Anbringen und Entfernen
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.

