GRAUGEAR externes Festpl.Gehäuse 2,5"HDD/SSD USB 3.2 retail
Artikelnr.: 386648
Hersteller-Artikel-Nr.: G-2501-AC-10G
EAN-Code: 4260746550139
Warengruppe: Externe Gehäuse
Hersteller: GrauGear
Außenmaße (B x T x H): 170 mm x 950 mm x 350 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.206kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Der Hauptlagerbestand kann vom Ladenbestand abweichen:
10
Lieferzeit ab Versandlager:2-5 Tage
€ 24.01 inkl. 19% MwSt. zzgl. Porto
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Spezifikationen | |
Interne Schnittstell: | : SATA Anschluss |
Externe Schnittstelle: | : USB 3.2 Gen2 Type-C® 10Gbit/s |
Chipsatz: | : JMS580 |
Unterstützt: | : 2,5 SATA Laufwerke |
Übertragungsgeschwindigkeit: | : 6 Gbit/s (therotisch) |
Produktmaterial: | : Aluminium/Kunststoff |
Kabellänge: | : 35cm |
Mehr Details: | : Siehe Download |
Beschreibung
Schlichte Eleganz
Das G-2501-AC-10G lässt eine 2,5 HDD / SSD in schlichter
Eleganz erscheinen. Das Aluminiumgehäuse in Sandstrahl-Optik ist
dazu noch ein kleiner Flitzer das mit seinem USB 3.2 Gen 2 USB-C
Anschluss eine Übertragungsgeschwindigkeit bis zu 6 Gbit/s bietet.
Eleganz erscheinen. Das Aluminiumgehäuse in Sandstrahl-Optik ist
dazu noch ein kleiner Flitzer das mit seinem USB 3.2 Gen 2 USB-C
Anschluss eine Übertragungsgeschwindigkeit bis zu 6 Gbit/s bietet.
Hauptmerkmale
• Externes Type-C® Festplattengehäuse für 2,5 SATA Laufwerke
• Aluminiumgehäuse mit ultraschmales Design
• Unterstützt SATA III Übertragungsraten bis zu 6 Gbit/s
• Festplattenhöhe bis zu 9,5 mm, unbeschränkte Kapazität
• LED-Anzeige für Strom und Festplattenaktivität
• Inkl. Type-C® zu Type-A Kabel
• Unterstützt Windows® und MacOS®
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen und Irrtum vorbehalten
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.