HPE SmartCache No Media 24x7 Technical Support 1 Svr License
Artikel-Nr.: 156139
Hersteller-Artikel-Nr.: D7S26A
EAN-Code: 0887758233023
Warengruppe: Licence to use
Hersteller: Hewlett & Packard Enterprise
Außenmaße (B x T x H): 200 mm x 285 mm x 5 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.079kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Der Hauptlagerbestand kann vom Ladenbestand abweichen:
0
Lieferzeit ab Versandlager:Derzeit nicht lieferbar.
€ 348.00 inkl. 19% MwSt. zzgl. Porto
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Lizenz | |
Anzahl Lizenzen: | 1 Lizenz(en) |
Software-Typ: | Lizenz |
Beschreibung
Müssen Sie die Leistung des Speichersystems verbessern? HPE Smart Array SR SmartCache ist eine controllergestützte Caching-Lösung in einer DAS-Umgebung, in der die Daten mit der höchsten Zugriffsrate auf Solid State-Laufwerken (SSDs) mit niedrigerer Latenz zwischengespeichert werden, um Anwendungs-Workloads dynamisch zu beschleunigen. HPE SmartCache wird auf HPE Smart Array Controllern gehostet und kann auf HPE ProLiant Gen10, Gen9 und Gen8 Servern mit Smart Array Controllern der P-Serie mit 1 GB oder größerem Flash-Backed Write-Cache (FBWC) aktiviert werden. SmartCache wird über dasselbe Managementtool bereitgestellt und verwaltet wie HPE Smart Arrays HPE Smart Storage Administrator (HPE SSA).Neue Funktionen Zusatzinformationen:
SmartCache ist jetzt für HPE ProLiant Gen10-Server sowie HPE Synergy Gen10 Rechnermodule mit den HPE Smart Array Gen10 Controllern P408i-a, P408i-p, P408e-p, P408e-m, P416ie-m and P816i-a verfügbar.
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Hewlett Packard GmbH Stra�e: Postfach 0001 PLZ/Ort: 1122 Wien Land: Österreich Support: http://www.hpe.com/eu/certificates
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.