29.03.24 - 10:30 Uhr
Inolight Lichtbogenfeuerzeug für die Hosentasche CL4, Alum.
Artikelnr.: 291038
Hersteller-Artikel-Nr.: 555-400
EAN-Code: 4024035555409
Warengruppe: Lichtbogenfeuerzeug
Hersteller: Inolight
Außenmaße (B x T x H): 70 mm x 125 mm x 30 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.106kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten

Produktdaten im Überblick

Akku/Batterie
Akku-/Batteriespannung: 3,7 V
Ladezeit: 3 h
Wiederaufladbar: Ja
Merkmale
Menge pro Packung: 1 Stück(e)
Gewicht und Abmessungen
Breite: 24 mm
Tiefe: 17 mm
Höhe: 86 mm
Gewicht: 33 g
Lieferumfang
Betriebsanleitung: Ja
Inklusive USB-Kabel: Ja

Beschreibung

Inolight Lichtbogenfeuerzeug für die Hosentasche CL4


Der inolight CL 4 ist ein kompakter Lichtbogenanzünder mit vielen einzigartigen Eigenschaften. Dank moderner Boostertechnologie wird aus dem integrierten 3.7V Akku ein Hochspannungslichtbogen erzeugt, der heißer ist als Feuer und sich bestens dazu eignet Kerzen, Zigaretten, Laub und andere entflammbare Materialien zu entzünden (eine Akkuladung erlaubt ca. 100 Zündungen). Der inolight CL 4 ersetzt konventionelle Gas- und Benzinfeuerzeuge: er ist einerseits umweltfreundlicher, da auf den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Gas oder Benzin verzichtet wird und andererseits ist er vielseitiger, da er unempfindlich gegenüber Witterungseinflüssen wie Wind oder Nässe ist.


    Top-Ausstattung
    •Lichtbogenanzünder mit integriertem 3.7V Akku (unter 3h Ladezeit für bis zu 100 Zündungen, ca. 500x aufladbar)
    •Keine fossilen Brennstoffe notwendig - weder Gas noch Benzin
    •Hohe Hitzeentwicklung ohne Flamme
    •Unempfindlich gegen Wind und Nässe
    •Schubentsicherung und verdecktem Zündknopf
    •Einfache Bedienung, integrierte Überlastsicherung (Zündvorgang bricht nach 10 Sekunden automatisch ab)
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen und Irrtum vorbehalten

Zubehör

Produktbilder

Weitere Produktinformationen:
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.
 
 
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