19.04.24 - 08:54 Uhr
BS Vogel's PFA 9004 Verlängerungsrohr 300cm silb.
Artikelnr.: 121952
Hersteller-Artikel-Nr.: PFA 9004
EAN-Code: 8712285305528
Warengruppe: Bodenstandhalter
Hersteller: Vogel's Business
Außenmaße (B x T x H): 0 mm x 0 mm x 0 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Der Hauptlagerbestand kann vom Ladenbestand abweichen:
0
Lieferzeit ab Versandlager:Derzeit nicht lieferbar.
€ 195.67 inkl. 19% MwSt. zzgl. Porto

Energielabel, alle Daten

Produktdaten im Überblick

Technische Details
Produktfarbe: Silber
Höchstgewichtskapazität: 60 kg
Kompatibilität: PFA 9005/ 9019/ 9020, PFA 9009, PFA 9001/ 9002, VPC 545, PPC 200
Gewicht & Abmessungen
Höhe: 3000 mm

Beschreibung

Das Verlängerungsrohr PFA 9004 300 cm kann zur Befestigung von LCD/Plasma-TVs und/oder Projektoren an der Decke (in Kombination mit anderen modularen Komponenten) verwendet werden.
Das 300 cm lange Verlängerungsrohr PFA 9004 (mit 60 mm Außendurchmesser) ist Teil eines modularen Systems, mit dem Sie sich Ihre eigene Lösung zur Deckenbefestigung von LCD/Plasma-TVs und/oder Projektoren zusammenstellen können.
Dieses Verlängerungsrohr lässt sich leicht in eine Deckenmontagekonsole (PFA 9005/ 9019/ 9020) oder den Traversenadapter (PFA 9009) einführen und befestigen. Im nächsten Schritt können Sie eine oder mehrere Dreh- und Neigungseinheiten (PFA 9001/ 9002) oder einen Projektoradapter (VPC 545, PPC 200) anbringen.
Der PFA 9004 ist mit dem Cable Inlay System CIS® ausgestattet, mit dem Sie alle Kabel in wenigen Sekunden verbergen können. Da das Rohr aus Aluminium gefertigt ist, können Sie es bei Bedarf leicht auf die gewünschte Länge zuschneiden.

Zubehör

Produktbilder

Weitere Produktinformationen:
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.
 
 
Powered by Continue Software GmbH